Fachpraktiker/in im Verkauf

Ansprechpartner an der Europa-Schule BBS I Northeim: Tanja Grüneberg

Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf/zur Fachpraktikerin im Verkauf an der Europa-Schule BBS 1 Northeim:

Personenkreis:
Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.

Dauer der Berufsausbildung:
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Schulische Inhalte:
Der Rahmenlehrplan (2004) sieht die Lernfelder 1 bis 10 für die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in im Verkauf vor. Zudem werden die Auszubildenden an der Europaschule BBS 1 Northeim in allgemeinbildenden Fächern und in zur Prüfungsvorbereitung unterrichtet. Lernfelder, Unterrichtsfächer und Prüfungsvorbereitung verteilen sich mit der angegebenen Wochenstundenzahl wie folgt auf die einzelnen Ausbildungsjahre:
Lernfelder:
1. Ausbildungsjahr:
• LF 1: Das Einzelhandelsunternehmen präsentieren (2 WS)
• LF 2: Verkaufsgespräche kundenorientiert führen (2 WS)
• LF 3: Kunden im Servicebereich Kasse betreuen (2 WS)
• LF 4: Waren präsentieren (1 WS)
• LF 5: Werben und den Verkauf fördern (1 WS)
2. Ausbildungsjahr:
• LF 6: Waren beschaffen (1,5 WS)
• LF 7: Waren annehmen, lagern und pflegen (1,5 WS)
• LF 8: Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren (1WS)
• LF 9: Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen (1 WS)
• LF 10: Besondere Verkaufssituationen bewältigen (2 WS)
Allgemeinbildende Fächer:
• Deutsch/Kommunikation (2 WS im 1. Ausbildungsjahr)
• Politik (1 WS im 1. Ausbildungsjahr, 2 WS im 2. Ausbildungsjahr)
• Sport (2 WS im 2. Ausbildungsjahr)
Prüfungsvorbereitung:
Gezielte Prüfungsvorbereitung in Verbindung zu den Wahlqualifikationseinheiten und vertiefende Anwendung kaufmännischer Rechenverfahren (1 WS in beiden Ausbildungsjahren)
Unterrichtsorganisation:
Teilzeitunterricht in Jahrgangsklassen an aufgeführten Berufsschultagen:
• 1. Ausbildungsjahr: mittwochs und donnerstags mit je 6 Unterrichtsstunden
• 2. Ausbildungsjahr: montags und dienstags mit je 6 Unterrichtsstunden

Prüfungen:
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den Gebieten
1. Verkauf und Warenlagerung,
2. berufsbezogenes Rechnen,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
statt.

Abschlussprüfung:
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist zugrunde zu legen.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Verkauf und Marketing,
2. Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde,
4. verkaufsorientierte Handlungssituation.

Gewichtungsregelung:
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Verkauf und Marketing: 20 Prozent,
2. Prüfungsbereich Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen: 20 Prozent,
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 Prozent,
4. Prüfungsbereich Verkaufsorientierte Handlungssituation: 50 Prozent.

Abschluss:
Hauptschulabschluss, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen

und
• ein Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht wurde

und

• in Deutsch und der Durchschnittsnote in den berufsspezifischen Fächern jeweils die Note 4,0 erreicht wurde.