Rechtsanwaltsfachangestellte/r sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Ansprechpartner an der Europa-Schule BBS I Northeim: Tanja Grüneberg

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Informationen zur Ausbildung

Berufsausbildung:

Es handelt sich um anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.

Die duale Ausbildung erfolgt in der Berufsschule und hauptsächlich in den Rechtsanwalts- und Notarkanzleien der Landkreise Northeim und des Altkreises Osterode, auch besuchen Auszubildende aus anderen Landkreisen die BBS1 in Northeim. Der Standort Northeim gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig.

Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen von Selbstständigen, die auf den verschiedensten Gebieten der Rechtspflege im Interesse ihrer Mandanten tätig sind. Ihre berufsspezifischen Tätigkeiten sind geprägt durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts und Notars, bei dem die Fachangestellten beschäftigt sind. Ihre Arbeit in den Kanzleien der Rechtsanwälte und Notare unterstützt und entlastet diese und gibt diesen die Möglichkeit, sich auf ihre vorrangige Aufgabe zu konzentrieren.

Um das Berufsbild der/des Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. der/des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten modern und attraktiv zu gestalten, wurden diese Ausbildungsberufe novelliert.

Zentrales Ziel dieser Neuordnung ist es, dass die Auszubildenden neben einem breit angelegten Fachwissen eine umfassende berufliche Handlungskompetenz erlangen. In einem sich permanent entwickelnden Bildungssystem sollen die Auszubildenden befähigt werden, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen problemlösungsorientiert, sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.

Die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und des Ausbildungsrahmenplans, die die Ausbildung in der Kanzlei regelt, wurde am 11.09.2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2014, Seite 1490 bis 1513) verkündet und ist zum 01.08.2015 in Kraft getreten.
Für die Berufsschule hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 27.06.2014 den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht beschlossen. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um.

Ausbildungsdauer:
Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.  B. Umschulung, Vorbildung) auch verkürzt sein. Weiterhin können Auszubildende nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Inhalte

Schulische Ausbildungsinhalte für Rechtsanwaltsfachangestellte sowie für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte:

Der Unterricht gliedert sich in drei Bereiche

1. Allgemeinbildender Unterricht (Deutsch/Kommunikation; Englisch/Kommunikation; Politik, Religion, Sport)

2. Zusatzqualifikation, d. h., ein Teil des allgemeinbildenden Unterrichts wird durch folgende Zusatzqualifikationen ersetzt:
im 1. Ausbildungsjahr “Zeitgemäße Gestaltung von Geschäftskorrespondenz unter Anwendung des Office-Programms”
im 2. Ausbildungsjahr: wechselseitige ZQ der RA- bzw. ReNo-Fachangestellten
Rechtsanwaltsfachangestellte/r: “Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden” (= LF 9 für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte)
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r: “Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten” (= LF 9 für Rechtsanwaltsfachangestellte)

3. Berufsbezogener Unterricht Der berufsbezogene Unterricht wird für die Rechtsanwaltsfachangestellten über drei Ausbildungsjahre verteilt in 14 Lernfeldern und für die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in 16 Lernfeldern unterrichtet und bildet den Schwerpunkt der schulischen Ausbildung.
Diese Neuerung beruht u. a. auf dem neuen Rahmenlehrplan, der die berufstypischen Lehrinhalte besonders im dritten Ausbildungsjahr zwischen Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten differenziert.
Der Erwerb der Fremdsprachenkompetenz und die Nutzung von Informations- und Kommunikationssystemen sind ebenfalls durchgängig integrative Bestandteile der Lernfelder.

Lernfelder      (40 Std. entsprechen einer Wochenstunde im Schuljahr)

1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)

Lernfeld Rechtsanwaltsfachangestellte/r Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte/r
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren (80 Std.)
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren (40 Std.)
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden (120 Std.)
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen (80 Std.)

2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1)

Lernfeld Rechtsanwaltsfachangestellte/r Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte/r
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen (40 Std.)
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten (40 Std.)
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen (40 Std.)
8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden (40 Std.)
9 Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten (40 Std.) Dienstordnungs- und beurkundungs-rechtliche Vorschriften anwenden (40 Std.)
10 Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten (80 Std.) Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen (80 Std.)

3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2)

Lernfeld Rechtsanwaltsfachangestellte/r Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte/r
11 Rechtsbehelf- und Rechtsmittelverfahren begleiten (40 Std.)
12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten (120 Std.) Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten (40 Std.)
13 In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden (80 Std.) Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und -abwickeln (40 Std.)
14 Besondere Verfahren bearbeiten (40 Std.) Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten (40 Std.)
15 Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und -abwickeln (80 Std.)
16 Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und -abwickeln (40 Std.)

Organisation

Organisation des Unterrichts
Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform statt. Seit längerer Zeit sind die Berufsschultage unverändert geblieben:

Grundstufe (1. Ausbildungsjahr): Montag und Freitag (i. d. R. jeweils acht Stunden)
Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr): Donnerstag (i. d. R. neun Stunden)
Fachstufe 2 (3. Ausbildungsjahr) Dienstag (i. d. R. neun Stunden)

Nach der Neuordnung beschulen wir Rechtsanwalts- sowie die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte im ersten und zweiten Ausbildungsjahr sowohl im berufsübergreifenden als auch im berufsbezogenen Lernbereich gemeinsam. Dies ist durch das Angebot der wechselseitigen ZQ im 2. Ausbildungsjahr und binnendifferenzierten Unterricht praktikabel.

Im dritten Ausbildungsjahr ist eine durchgängige gemeinsame Beschulung nicht mehr möglich. Gemeinsamer Unterricht erfolgt nur noch im berufsübergreifenden Lernbereich sowie in geringem Umfang des berufsbezogenen Lernbereichs.

Voraussetzung für dieses Beschulungsmodell sind ausreichende Schülerzahlen in beiden am Standort Northeim beschulten Ausbildungsberufen.

BBS1 Europaschule:

Einige inhaltliche Bereiche der Neuordnung beziehen sich auch auf das internationale Recht und die internationale Zusammenarbeit.

Die Auszubildenden erhalten neben ihrem regulären Unterricht die Möglichkeit, ein europaweites anerkanntes Fremdsprachenzertifikat zu erwerben sowie ein aus EU-Mitteln gefördertes branchenbezogenes Praktikum zu absolvieren (Erasmus+).

Prüfungen 

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden durch einen bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig gebildeten Prüfungsausschuss vorgenommen, finden aber am Berufsschulstandort statt.

Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung.

Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung, in der schriftlich fallbezogene Aufgaben zu bearbeiten sind, findet im 2. Ausbildungsjahr (i. d. R. November) in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

Kommunikation und Büroorganisation (60 Minuten) sowie Rechtsanwendung. (60 Minuten).

Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung findet zum Abschluss der Berufsausbildung statt (i. d. R. Mai/Juni).

Der schriftliche Prüfungsteil findet für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Minuten)
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (150 Minuten)
Vergütung und Kosten (90 Minuten)
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).

Der Prüfungsbereich Mandantenbetreuung wird im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs geprüft (15 Minuten).

Der schriftliche Prüfungsteil findet für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Minuten)
Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich (150 Minuten)
Vergütung und Kosten (90 Minuten)
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).

Der Prüfungsbereich Mandanten- und Beteiligtenbetreuung wird im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs geprüft (15 Minuten).

Abschluss und Berechtigungen

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule und dem Erhalt des Abschlusszeugnisses können unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Berufsschulabschluss schulische Abschlüsse nachträglich erworben werden, dies können z. B. der Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder der Erweiterte Sekundarabschluss I, aber auch die Fachhochschulreife sein.

Über die bestandene Abschlussprüfung erhalten die Prüflinge ein Prüfungszeugnis, den Fachangestelltenbrief, der Rechtsanwalts- und Notarkammer. Nach dieser Berufseingangsprüfung ergeben sich im Rahmen weiterqualifizierender Maßnahmen Möglichkeiten zur Weiterbildung, z. B. Rechts- oder Notariatsfachwirt/in.

Weitergehende Informationen

Für weitere Informationen zum Berufsbild und zur Ausbildung verweisen wir auf die Homepage der Arbeitsagentur (www.berufenet.arbeitsagentur.de) sowie auf die Homepage der Rechtsanwaltskammer Braunschweig (www.rak-braunschweig.de) und die Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer (recht-clever.info).

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