BBS 1 Northeim

Medizinische/r Fachangestellte/r

Was macht man in diesem Beruf?

Medizinische Fachangestellte vergeben Termine an die Patienten, dokumentieren Behandlungsabläufe für die Patientenakten, sorgen für die Abrechnung der erbrachten Leistungen und organisieren den Praxisablauf. Sie legen Verbände an, bereiten Spritzen vor oder nehmen Blut für Laboruntersuchungen ab. Außerdem informieren sie Patienten über Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge, pflegen medizinische Instrumente und führen Laborarbeiten durch. (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/)

Medizinische/r Fachangestellte/r

Die häufigsten Fragen

3 Jahre

Nach § 8 Abs. 1 BBiG ist auf Antrag die Ausbildungsdauer zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass die/der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. Der Antrag auf Verkürzung muss gemeinsam von beiden Vertragsparteien gestellt werden. Die Kürzung der Ausbildungsdauer soll möglichst bei Vertragsschluss, spätestens so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungsdauer verbleibt.
Eine zusätzliche Möglichkeit, die Ausbildungsdauer zu verkürzen, besteht im vorzeitigen Ablegen der Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG.
Einzelheiten siehe Ausbildungs-ABC der Ärztekammer Niedersachsen weiterlesen

  • Ausbildungsjahr: mittwochs und freitags
  • Ausbildungsjahr: dienstags
  • Ausbildungsjahr: donnerstags
  • berufsbezogener Unterricht in den Lernfeldern 1 bis 12 gemäß Rahmenlehrplan Medizin
  • allgemeinbildender Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport
  • Zusatzqualifikationen:
    • Nervensystem
    • Computerbenutzung/Grundkenntnisse über Informations- und Kommunikationsnetz

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) endet mit einer Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachen. Diese besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen und dem praktischen. Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die drei Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und dauert insgesamt 300 Minuten (120, 120, 60). Die praktische Abschlussprüfung dauert maximal 75 Minuten. Für die Durchführung und Abnahme der Prüfungen gilt die von der Ärztekammer Niedersachsen beschlossene Prüfungsordnung.

Einzelheiten siehe Ausbildungs-ABC der Ärztekammer Niedersachsen weiterlesen

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