BBS 1 Northeim

Verwaltungsfachangestellte/r

Was macht man in diesem Beruf?

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen von kommunalen Beschlussgremien wie z.B. Gemeinderäten vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Sie erarbeiten Verwaltungsentscheidungen auf der Basis von Bundes-, Landes- und kommunalem Recht und verständigen die Beteiligten darüber. Weiter erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung. Auch kaufmännische Tätigkeiten in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben gehören zu ihren Aufgaben. In der Personalverwaltung führen sie u.a. Personalakten und berechnen Bezüge oder Gehälter. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und Rat suchende Bürger. (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/)

Verwaltungsfachangestellte/-r Kommunalverwaltung

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche bereiten Sitzungen kirchlicher Gremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Sie erarbeiten die Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten. Hierbei wenden sie staatliche und kirchliche Rechtsvorschriften an. Ferner übernehmen sie Aufgaben in der Finanzverwaltung und im Melde-, Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen der Kirche. In der Personalverwaltung führen sie u.a. Personalakten und berechnen Bezüge und Gehälter. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. Oft sind sie Ansprechpartner für Gemeindemitglieder. (https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/)

Verwaltungsfachangestellte/-r Kirchenverwaltung ev. Kirche

Die häufigsten Fragen

3 Jahre

Auf Antrag des Auszubildenden und der Einstellunsgsbehörde kann die Ausbildungszeit vor Beginn und während der Ausbildung verkürzt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind besondere berufliche oder schulische Vorbildungen bzw. konstant gute Leistungen während der Ausbildung.

Blockunterricht laut Blockplan

  1. Ausbildungsjahr: 23.11.2026 – 19.03.2027
  2. Ausbildungsjahr: 05.04. – 07.07.2027
  3. Ausbildungsjahr: 13.08. – 20.11.2026
  • berufsbezogener Unterricht in den Lernfeldern 1 bis 14 gemäß Rahmenlehrplan Verwaltung
  • allgemeinbildender Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Religion und Sport
  • Zusatzqualifikation: Die öffentliche Finanzwirtschaft als Mittel der Aufgabenerfüllung der „Öffentlichen Hand“

Die schriftliche Prüfung besteht aus vier fächerübergreifenden Aufgaben aus den Bereichen „Verwaltungsbetriebswirtschaft“, „Personalwesen“, „Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Anstelle einer klassischen mündlichen Prüfung ist eine „Praktische Prüfung“ vorgesehen. Hierbei handelt es sich um einen praxisnahen Fall, den der Prüfling in einer simulierten „Dienstleister trifft auf Kunde –Situation“ bearbeiten soll.
Die Zwischenprüfung findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt.

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