Verwaltungsfachangestellte/-r

 

Ansprechpartner an der Europa-Schule BBS I Northeim: Thekla Emmermann


Übersicht

  Informationen zur Ausbildung  
  Inhalte  
  Lernfelder  
  Organisation  
  Zusatzqualifikationen  
  Lernortkooperation  
  Prüfungen  
  Abschluss  


Informationen zur Ausbildung

Berufsausbildung
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Wesentlichen in der ausbildenden Verwaltung sowie in der Berufsschule.

Ausbildungsdauer

  • 3-jährige Berufsausbildung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich. 


Inhalte

Schulische Inhalte:
Während der gesamten Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man die betrieblichen Arbeits- und Organisationsmittel handhabt,
  • welche bürowirtschaftlichen Arbeiten anfallen,
  • wie Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert eingesetzt werden
  • wie ein Erstbescheid vorbereitet und erstellt wird,
  • wie Kosten und Leistungen erfasst und berechnet werden,
  • wie Rechte und Pflichten von Bürgern und Einwohnern bei der Sachbearbeitung berücksichtigt werden,
  • wie man bürgerorientiert und zielgerichtet kommuniziert und dabei Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen beweist.


Lernfelder

Die Ausbildungsinhalte werden in 14 Lernfelder eingeteilt. 

Lernfelder

Inhalte

Zeitrichtwerte

1

Die eigene Berufsausbildung mitgestalten

20 Std.

2

Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen

80 Std.

3

Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten

60 Std.

4

Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen

80 Std.

5

Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten

80 Std.

6

Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen

40 Std.

7

Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren

40 Std.

8

Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten

80 Std.

9

Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen

80 Std.

10

Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen

100 Std.

11

Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten

60 Std.

12

Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen

20 Std.

13

Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern

100 Std.

14

Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

60 Std.

Weitere Ausbildungsfächer

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion  


Organisation

Organisation  des Berufsschulunterrichts 
Der Berufsschulunterricht erfolgt in Blockform (vierteljährlich). Die Blockunterrichtszeiten für die einzelnen Ausbildungsjahre sind dem zur Zeit gültigen Blockplan  zu  entnehmen. 


Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen an den BBS I Northeim 
Die öffentliche Finanzwirtschaft nach dem neuen kommunalen Rechnungswesen als Mittel der Aufgabenerfüllung der Gemeinden

Die Vermittlung der Grundlagen des neunen kommunalen Rechnungswesens soll die Schülerinnen und Schüler zu vernetztem Denken und zur Lösung komplexer Fallsituationen befähigen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Haushaltsplanung und die Ausführung des Haushaltsplanes.

Im Rahmen der Haushaltsplanung planen die Auszubildenden die Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Aufwendungen und Erträge für einen Teilhaushalt. Sie führen die wesentlichen Arbeitsschritte bis zur Erstellung eines Teilhaushaltes nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften aus. Dabei analysieren sie die einzelnen Sachverhalte unter rechtlichen Aspekten und wenden die Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft methodisch richtig an. Sie erfassen und analysieren die Auswirkungen der Planung auf die Bilanz der Kommune und leiten Konsequenzen für zukünftige Haushaltsplanungen ab.

Im Rahmen der Ausführung des Haushaltsplanes werden Beschaffungsmaßnahmen unter Berücksichtigen von ökonomische und ökologische sowie haushaltsrechtliche Gesichtspunkte geplant. Die Auszubildenden  bearbeiten konkrete Beschaffungsvorgänge und wenden die rechtlichen Regelungen zum Haushaltsvollzug richtig an. Sie überwachen den Vollzug des Haushaltsplanes. 


Lernkooperationen

Lernortkooperation
Seit 2005 findet jährlich eine gemeinsame eintägige Veranstaltung des Landkreises Northeim und der BBS I Northeim im Kreishaus statt. Die Auszubildenden werden durch die Zusammenführung von Theorie und Praxis auf die fachpraktische Prüfung vorbereitet. Dabei stehen neben der fachlich richtigen Bearbeitung eines Sachverhalts auch die bürgerorientierte Darstellung desselben und die Förderung der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. 


Prüfungen

Nachweise und Prüfungen
In der Mitte der Ausbildungszeit hat der Auszubildende  bei einem Studieninstitut eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Bestandteile der Prüfungen
Die Zwischenprüfung ist schriftlich, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

  • Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Haushaltswesen und Beschaffung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsbereichen

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft,
  • Personalwesen,
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

schriftlich durchzuführen. Dabei soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten.
 
Im Prüfungsbereich fallbezogene Rechtsanwendung soll der Prüfling eine praktische Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann. 


Abschluss

Schulabschluss
Der erweiterte Sekundarabschluss I wird erworben, wenn:

  • die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wird und
  • ein Berufsschulabschlusszeugnis mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3.0 erreicht wird und
  • in den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache (z. B. Englisch) und der Durchschnittsnote in den berufsspezifischen Fächern jeweils mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden.

Weiterbildung 
a) Besuch von Angestellten-Lehrgängen
b) Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes