Ansprechpartner an der Europa-Schule BBS I Northeim: Jörg Taube
Übersicht
Informationen zur Ausbildung
Berufsausbildung:
Automobilkauffrau/- mann ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Ausbildungsdauer:
- 3-jährige Berufsausbildung
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Automobilkaufleute arbeiten in Betrieben der Kraftfahrzeugbranche, vorwiegend in Autohäusern, bei Fahrzeugimporteuren aber auch bei Autobanken, Versicherungen sowie Automobilherstellern. Am 1.8.2017 wurde der Ausbildungsgang neu geordnet. Die Neuordnung ist erfolgt, um
- einer stärkeren Geschäftsprozessorientierung,
- der gestiegenen Bedeutung der Finanzdienstleistungen,
- der stärkeren Berücksichtigung der Fahrzeugtechnik,
- dem Ausbau des Internethandels und der Internationalisierung,
- den höheren Anforderungen an die kommunikative Kompetenz,
- den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen,
- sowie neuen Mobilitätsdienstleistungen
zu entsprechen.
Inhalte
Schulische Inhalte:
Während der gesamten Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:
- Verkaufsgespräche im Teile- und Zubehörbereich zu führen und Kunden zu beraten,
- Teile- und Zubehöraufträge zu bearbeiten,
- Wartungs- und Reparaturaufträge zu bearbeiten,
- Kundenbezogene Maßnahmen im Rahmen einer Marketingstrategie zu entwickeln,
- Finanzierung- und Leasingangebote zu unterbreiten.
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann und Automobilkauffrau |
Lernfelder |
Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden |
Nr. |
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1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
1 |
Den Betrieb präsentieren und die betriebliche Zusammenarbeit mitgestalten |
80 |
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2 |
Bestände und Erfolgsvorgänge erfassen und den Jahresabschluss durchführen |
80 |
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3 |
Teile und Zubehör beschaffen und lagern |
80 |
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4 |
Teile und Zubehör verkaufen |
80 |
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5 |
Werkstattaufträge entgegennehmen und kaufmännische Geschäftsprozesse organisieren |
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120 |
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6 |
Neufahrzeuge disponieren und den Verkaufsprozess durchführen |
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40 |
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7 |
Gebrauchtfahrzeuge disponieren und bereitstellen |
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40 |
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8 |
Finanzdienstleistungen anbieten |
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80 |
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9 |
Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
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60 |
10 |
Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern |
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80 |
11 |
Wirtschaftliche Einflüsse auf unternehmerische Entscheidungen beurteilen und danach handeln |
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80 |
12 |
Kommunikationspolitische Maßnahmen gestalten |
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60 |
Summe: insgesamt 880 Stunden |
320 |
280 |
280 |
Weitere Ausbildungsfächer:
- Englisch
- Deutsch
- Politik
- Sport
Organisation des Berufsschulunterrichtes:
Der Unterricht findet in Teilzeitform statt:
im 1. Jahr an 2 Tagen/ Woche
im 2. und 3. Jahr an 1 Tag/ Woche.
Prüfungen
Teil 1
Nach 15 Monaten hat die Auszubildende, der Auszubildende vor der IHK bzw. Handwerkskammer den 1. Teil der Prüfung schriftlich abzulegen (90 Minuten). Inhaltlich erstreckt sich die Prüfung “Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse” auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff der Lernfelder 1 – 5.
Teil 2
Dieser Teil der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen (schriftlich 90 Minuten),
- Kaufmännische Unterstützungsprozesse (schriftlich 90 Minuten),
- Kundendienstprozesse ( fallbezogenes 20 minütiges Fachgespräch) sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich 60 Minuten).
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse mit 20 Prozent,
- Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen mit 25 Prozent,
- Kaufmännische Unterstützungsprozesse mit 25 Prozent,
- Kundendienstprozesse mit 20 Prozent sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens “ausreichend”, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend”, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.
Weiterbildung
- KFZ-Betriebswirt an der Bundesfachschule Calw und Northeim
- Studium an einer Universität (z.B. Bamberg, Nürtingen oder Gelsenkirchen), Fachrichtung Automobilwirtschaft
- Herstellerinterne Weiterbildung zur Automobilverkäuferin/ zum Automobilverkäufer
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