Berufsvorbereitungsjahr

BVJ Regelform

4.2.1 Berufsvorbereitungsjahr – Regelform

Die berufsbezogenen Lernbereiche – Theorie – und – Praxis – beziehen sich in der Regel auf Bildungsinhalte aus zwei Fachrichtungen.

Eine Fachrichtung muss mit den berufsbezogenen Lernbereichen – Theorie – und – Praxis – durchgehend während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Die zweite Fachrichtung darf jedoch nicht mit weniger als sechs Stunden pro Woche angesetzt werden. Die Stundenanteile, die den jeweiligen Fachrichtungen zugeordnet werden, bleiben variabel. Sie sollen – wie die Wahl der Fachrichtungen auch – die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen.

In der Fachrichtung Wirtschaft wird im berufsbezogenen Lernbereich nicht zwischen – Theorie – und – Praxis – getrennt. Hier sollen solche Bildungsinhalte unterrichtet werden, die für anwendungsbezogene Tätigkeiten besonders geeignet sind.

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung durchgeführt werden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen.

4.2.2 Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

Im Berufsvorbereitungsjahr können für leistungsbereite Schülerinnen und Schüler Lerngruppen im Rahmen eines besonderen handlungsorientierten Förderkonzeptes mit innerer oder äußerer Differenzierung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses gebildet werden.

Dabei ist ein besonderes sechsstündiges Förderangebot vorzusehen. Im Rahmen dieses Förderangebotes sind zwei Stunden Englischunterricht zu erteilen. Die Stundentafel ist unter Einhaltung der Gesamtwochenstunden zu modifizieren. Das Förderkonzept muss die besondere berufspädagogische Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler zur ausgewogenen Entwicklung von Fach-, Methoden- sowie Sozialkompetenz darlegen.

Durch eine projektorientierte Unterrichtsgestaltung soll das theoretische Wissen gefestigt werden. In den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik ist im zweiten Schulhalbjahr eine schriftliche Überprüfung der Schülerleistungsstände durchzuführen. […]

(Auszug aus den EB-BbS 2016, zuletzt geändert durch RdErl. vom 14. 1. 2017)